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Finanzwirtschaft

Finanzwirtschaft


Finanzwirtschaft

Die öffentliche Finanzwirtschaft befasst sich mit der Herkunft, der Verwaltung und der Verwendung öffentlicher Gelder. Im Mittelpunkt steht hierbei das wirtschaftliche und buchhalterische Management dieser Gelder, wobei die Finanzwirtschaft auf die Bereitstellung der zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe erforderlichen Ressourcen bzw. Ausgaben abzielt. Ebenfalls stellt sie die dafür erforderlichen Einnahmen fest (Bedarfsdeckungsprinzip).

  • Interaktiver Haushaltsplan

    Erstmals wird für das Haushaltsjahr 2018 eine neue Form der Haushaltsdarstellung realisiert, der „interaktive Haushaltsplan“. Dieser steht nun als Link auf dieser Internetseite bereit und soll allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, sich die relevanten Haushaltsdaten interaktiv auf einem beliebigen Endgerät mit Internetzugang (PC, Tablet, Smartphone etc.) aufzurufen.

    Hiermit leistet die Stadt Schleiden einen weiteren Beitrag, Verwaltungshandeln innovativ, transparent und ressourcenschonend zu gestalten.

    In übersichtlicher Form wird die Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt, ergänzt durch Diagramme und Informationen zu Investitionen und wesentlichen Kennzahlen. Diese Angaben können nicht nur für den gesamten städtischen Haushalt abgerufen werden, sondern mit wenigen Klicks gelangen Sie auch auf die Darstellungen je Produktbereich, Produktgruppe oder eines einzelnen Produkts.

    Um Ihnen den Einstieg in den interaktiven Haushalt zu erleichtern, gelangen Sie hier zu einer kurzen Anleitung.

    Der Interaktive Haushalt wurde in Zusammenarbeit mit der Firma IKVS (Interkommunale Vergleichs-Systeme GmbH) erstellt. Alternativ steht Ihnen nach wie vor auch der Haushaltsplan als PDF-Dokument zur Verfügung.

  • Haushaltsplan

    Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen zum Gesamtergebnis, zur Höhe der jährlichen Kreditaufnahmen (Invesitions- und Liquidationskredite) und zu den Realsteuerhebesätzen (Grundsteuer und Gewerbesteuer). Der Haushaltsplan bildet den Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune im Haushaltsjahr und zeigt gleichzeitig die mittelfristige Entwicklung der Stadt Schleiden auf. Grundsätzlich soll das Ergebnis der Planung ausgeglichen sein.

  • Finanzbericht

    Der Finanzbericht der Stadt Schleiden bietet einen informativen und transparenten Überblick über die finanzielle Entwicklung und die aktuelle Finanzsituation der Stadt Schleiden anhand von kommunalen Finanzkennzahlen Seit der Einführung des kommunalen Haushalts und Rechnungswesens in den Bundesländern sind in den Haushaltsplänen der Kommunen Ziele und Kennzahlen zu benennen Damit soll eine verbesserte kommunalpolitische und  finanzwirtschaftliche Steuerung erreicht werden Kommunen sind demnach zur ziel- und kennzahlenorientierten Planung und Steuerung verpflichtet.

  • Haushaltssicherungskonzept

    Droht der Kommune eine dauerhafte Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit, hat sie gemäß § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Seit dem Jahr 2015 konnte die Stadt Schleiden einen ausgeglichenen Haushaltsplan verabschieden, sodass die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzept seitdem entfällt.

    In folgenden Fällen wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit angenommen:

    • Die allgemeine Rücklage wird um mehr als ein Viertel verringert,
    • in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren ist eine Verringerung der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel geplant oder
    • innerhalb der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird die allgemeine Rücklage vollständig aufgebraucht.

    Gemäß § 5 GemHVO NRW soll das Haushaltssicherungskonzept die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung beschreiben. Damit soll es die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten und darstellen, wie nach Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen der Haushalt so gesteuert werden kann, dass er in Zukunft dauerhaft ausgeglichen sein wird.

  • Jahresabschluss

    Gemäß § 95 GO NRW weist der Jahresabschluss das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres aus. Dieses Ergebnis ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln und soll in Verbindung mit den übrigen Jahresabschlussbestandteilen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln sowie erläutern.

    Der Jahresabschluss umfasst folgende Bestandteile:

    • Bilanz,
    • Ergebnisrechnung,
    • Finanzrechnung,
    • produktorientierte Teilrechnungen,
    • Anhang und
    • Lagebericht.

    Der kommunale Jahresabschluss stellt damit vergleichbar mit dem kaufmännischen Abschluss das Ziel der Rechenschaft in den Vordergrund, indem die wesentlichen Einflüsse auf das Jahresergebnis dargestellt und erläutert werden.

    Zusammengefasste Bilanzen

  • Eröffnungsbilanz

    Zum 01.01.2009 mussten alle Kommunen in NRW auf das sog. Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umstellen. Die Umstellung hatte zur Folge, dass sich die kommunale Buchführung fortan an Rechnungslegungsvorschriften der Doppik, angelehnt an die kaufmännische Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch, zu orientieren hat.

    Anstelle des Geldverbrauchskonzeptes der Kameralistik gilt nun das Ressourcenverbrauchskonzept der Doppik.

    In Form der Eröffnungsbilanz wurden zum 1. Januar 2009 erstmals sämtliche Vermögenswerte und Kapitalpositionen einschließlich Schulden inventarisiert, bewertet und in Form einer Bilanz erfasst. Diese Bilanz wird jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses fortgeschrieben.

  • Beteiligungen

    Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden

    • Träger der Sonderschule für die Mitgliedsgemeinden
    • Erfüllung des Bildungsauftrages
    • Erziehung von jungen Menschen zu sozialem, eigenverantwortlichem Handeln, damit sie sich als Erwachsene selbstbewusst in die Gesellschaft eingliedern können.

    Beteiligung seit: 18.10.1973
    Bilanzwert: 88.904,54 €
    Anteil: 41,08 %


    Sunpark Herhahn

    • Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse.

    Beteiligung seit: 30.08.2013
    Bilanzwert: 120.000,00 EUR
    Anteil: 33,33 %


    Wasserverband Oleftal

    • Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zum Zweck, im Versorgungsgebiet den Einwohnern Trink- und Brauchwasser zu liefern sowie Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und Wasser für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben.

    Beteiligung seit: 31.12.1984
    Bilanzwert: 3.493.930,90 EUR
    Anteil: 27,50 %


    Musikschulzweckverband Schleiden

    • Errichtung und Unterhaltung einer Musikschule
    • Heranführung von interessierten Einwohnern der Mitgliedskommunen an die Musik
    • Erschließung und Förderung musikalischer Fähigkeiten und Begabungen

    Beteiligung seit: 29.06.1972
    Bilanzwert: 10.698,50 EUR
    Anteil: 23,50 %


    Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG

    • Halten einer Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG sowie Halten einer Beteiligung an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH.

    Beteiligung seit: 21.09.2016
    Bilanzwert: 3.036.825,00 EUR
    Anteil: 19,80 %


    Energie Rur-Erft Verwaltungs GmbH

    • Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG.

    Beteiligung seit: 21.09.2016
    Bilanzwert: 4.950,00 EUR
    Anteil: 19,80 %


    BWP Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG

    • Betrieb eines Windparks von sechs Windkraftanlagen auf der Dreiborner Hochfläche, die sich seit September 2014 in Betrieb befinden. Die BWP Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG ist Inhaberin der Nutzungsrechte der Standorte und BImSchG-Genehmigungen und den erforderlichen Verträgen und Rechte für den Betrieb des Windparks.

    Beteiligung seit: 31.12.2018
    Bilanzwert: 702.500,00 EUR
    Anteil: 10 %


    Nordeifel Tourismus GmbH

    • Wahrnehmung touristischer Strukturentwicklung und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen und seiner kommunalen Gesellschafter.

    Beteiligung seit: 18.02.2009
    Bilanzwert: 1.200,00 EUR
    Anteil: 4,55 %


    Vogelsang ip gemeinnützige GmbH

    • Errichtung und Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in Vogelsang
    • Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in Vogelsang
    • Durchführung von Informations- und Ausstellungsaktivitäten in Vogelsang
    • Durchführung von Bildungsaktivitäten, die in Zusammenhang mit den vorgenannten Aufgaben stehen


    Gegenstand des Unternehmens ist die nationalparkverträgliche, denkmalgerechte und geschichtsverantwortliche Entwicklung des Standortes „Burg Vogelsang“ gemäß dem Leitbild vogelsang ip zu einem „Internationalen Platz im Nationalpark Eifel“. Die Gesellschaft übernimmt die Steuerung der Gesamtentwicklung des Standortes unter Berücksichtigung der Interessen des Nationalpark Eifel und der Nationalparkregion, insbesondere hinsichtlich der Kernnutzung.

    Beteiligung seit: 17.10.2008
    Bilanzwert: 14.286,00 EUR (davon 11.429,00 EUR für Kapitalrücklage)
    Anteil: 2,86 %


    Wasserverband Eifel-Rur

    • Hochwasserschutz und Verstetigung des Wasserflusses
    • Bereitstellung von Trinkwasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser sowie Ausnutzung der Wasserkraft
    • Bewässerung und Entwässerung von Grundstücken
    • Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und Privatbereich
    • Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie Sicherung eines guten Zustandes der Gewässer

    Die Stadt Schleiden ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur Mitglied, da sie im Verbandsgebiet liegt. Aufgrund des Aktivierungsverbotes für Wasserwirtschaftliche Verbände erfolgt keine Bilanzierung bei der Stadt Schleiden.

    Beteiligung seit: 01.01.1993
    Bilanzwert: ./.
    Anteil: ./.


    Erftverband

    • Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau
    • die Unterhaltung oberirdischer Gewässer einschließlich Hochwasserschutz
    • Abwasserbehandlung und Klärschlammbeseitigung sowie Sanierung, Instandhaltung und Betrieb von Kanalnetzen

    Die Stadt Schleiden ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Erftverband Mitglied, da das Stadtgebiet  teilweise im Verbandsgebiet liegt. Eine Bilanzierung erfolgt nicht, da die Mitgliedschaft unveräußerlich ist und damit kein Potential zur Deckung von Schulden besitzt (Aktivierungsverbot mangels Schuldendeckungsfähigkeit).

    Beteiligung seit: ./.
    Bilanzwert: ./.
    Anteil: ./.

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