Wespen- und Hornissenberatung
Sie werden es kennen: Kaum stehen süße Leckereien oder Gegrilltes auf dem Tisch, kommen die unliebsamen Gäste an den Tisch. Durch den milden Winter und den bisher heißen und trockenen Sommer ist die Wespenpopulation in diesem Jahr deutlich angestiegen.
Im Gegensatz zum Bienenvolk ist ein Wespen- und Hornissenvolk nur einjährig. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich die Tiere an einer ungünstigen Stelle am Haus ansiedeln. Dann stehen Wepen- und Hornissenberater mit Rat und Tat zur Seite.
Hornissen und Wespen sind äußerst nützlich, meist harmlos und haben ihren festen Platz im Naturgefüge, daher sind sie grundsätzlich wie alle wilden Tiere geschützt. Bei Hornissen zum Beispiel besteht etwa 90 Prozent ihrer Beute aus Fliegen und Bremsen, auch Wespen.
Aus diesem Grund sind in Gärten, in denen sich ein Hornissennest befindet, nur wenige Wespen – die Hornissen halten die Population hier klein und die Zuckerräuber von Ihrem sommerlichen Kaffeetisch fern.
Wespen dürfen wie alle "wilden" Tiere (und Pflanzen) laut § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht ohne vernünftigen Grund in ihrer Entwicklung gestört oder gar getötet werden.
Stört ein Nest am Standort, so helfen kleinere Umbauten am Nest oder das Umsiedeln eines Wespenvolkes mitsamt ihrem Nest an einen weniger störenden Standort, sich einen Sommer lang mit den schwarz-gelben Stachelträgerinnen zu arrangieren. Wespen und Hornissen stechen nur, wenn sie sich oder ihr Nest bedroht fühlen.
Richtiges Verhalten in Nestnähe löst 80 Prozent der befürchteten Konflikte von alleine. Wespen und Hornissen leben nur einen Sommer lang. Im Herbst sterben sie ab und nur die im Herbst begatteten jungen Königinnen überwintern irgendwo, etwa in einem Mauseloch, in einem Mauerspalt oder in einer Baumhöhlung.
Das alte, verlassene Nest kann im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr problemlos entfernt werden.
Muss das Wespennest oder Hornissennest weg?
Wespen- und Hornissenberater sind für Fragen rund um Thema: Beratung, Umsiedelung und Hilfe geschult und können die Situationen richtig einzuschätzen.
Anlieger die sich von Wespen und/oder Hornissen bedroht fühlen und/oder ein (vermeintliches) Wespenproblem haben, können an einen solchen Berater wenden, um Rat einzuholen.
Nicht immer muss das Nest entfernt werden, wenn es am Haus, auf dem Dachboden, dem Balkon, im Garten, im Schuppen und dergleichen mehr Orten entdeckt wird. Oft genügen
- die vorübergehende Absperrung eines Gartenteils mit provisorischem Zaun,
- Flatterband und Hinweiszettel,
- die Verlegung des Einflugloches,
- die Einmantelung des Wespennestes bzw. des Hornissennestes im Schuppen oder Dachboden mit Fliegendraht
- oder auch die Lenkung des An- und Abflugbetriebes durch eine alte Gardine,
- kleine Umbauten am Nesteingang auch bei Nestern im Boden oder ungünstigen Stellen
um eine Nest-Umsiedlung zu vermeiden.
Nur in den allerseltensten Fällen ist die sachkundige Vernichtung eines Wespenvolkes durch einen ausgebildeten Schädlingsbekämpfer wirklich notwendig. Hierzu benötigt man eine Genehmigung!
Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt
Hornissen – wie auch alle Hummeln und Wildbienen – sind nach der Bundesartenschutzverordnung (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) noch strenger geschützt. Für eine Nestumsiedlung und diese nur aus wichtigem Grund – und nur durch sach- und fachkundige Personen – muss zuvor eine Genehmigung – nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.
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