Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft. Der Begriff Lärmaktionsplan wird in der Richtlinie wie folgt definiert: "Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung."
Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
In den ersten drei (Beteiligungs-)Runden der Lärmaktionsplanung (2005-2009, 2010-2014 und 2015-2020) wurden die Untersuchungsinhalte so definiert, dass die Stadt Schleiden keinen Lärmaktionsplan aufstellen musste. Dies änderte sich in der vierten Runde.
Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten, die Überarbeitungsstände werden als Runden bezeichnet. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung für besonders von Lärmbelastung betroffene Gebiete.
Am 26.09.2024 hat der Rat der Stadt Schleiden die Inhalte des Lärmaktionsplanes, Runde 4, für die Stadt Schleiden gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Der vollständige Lärmaktionsplan steht hier zum Download bereit.
Mit der Veröffentlichung auf der Website und Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten tritt der Lärmaktionsplan (Stand 26.09.2024) zum 30.09.2024 in Kraft.