In der Gemünder Innenstadt warten einige leerstehende Ladenlokale auf Sie!

Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“


Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und
Ortszentren" 

Gute Startbedingungen dank vergünstigter Mieten in der Gemünder Innenstadt.

Die Innenstadt ist Mittelpunkt des Miteinanders und ein multifunktionaler Ort für Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und Kultur. Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen knüpft genau daran an und verfolgt die Zielsetzung, Leerständen und der drohenden Verödung der Innenstädte und Ortszentren aktiv entgegenzuwirken. Im Rahmen des Bausteins „Verfügungsfonds Anmietung“ konnten im vergangenen Jahr bereits zwei Leerstände in der Gemünder Innenstadt erfolgreich mit neuen Nutzungskonzepten wiederbelebt werden.

Bis zum Ende der Programmlaufzeit am 31. Dezember 2027 werden weiterhin Ansiedlungen im Konzentrationsbereich (Straßenzüge Am Plan, Dreiborner Straße, Marienplatz, Eifel-Ardennen-Platz) unterstützt: Durch das o.g. Förderprogramm kann die Stadt Schleiden leerstehende oder vom Leerstand bedrohte Ladenlokale anmieten und stark vergünstigt für maximal 24 Monate an Mietinteressierte untervermieten. Immobilieneigentümer:innen erhalten somit die Möglichkeit, ihre leerstehenden Ladenlokale einer neuen Nutzung zuzuführen, interessierte Mieter:innen haben wiederum die Chance, ihre innovativen Geschäftsideen bei günstigen Startbedingungen zu etablieren. Gemeinsam denken sie die Innenstadt und deren künftige Ausgestaltung neu und ermöglichen zugleich, den Wandel im Handel mit nachhaltigen und zukunftsfähigen Nutzungskonzepten positiv zu begleiten.

Das Landesprogramm schließt an das infolge der Corona-Pandemie initiierte „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ an, durch welches zwischen November 2021 und Dezember 2023 insgesamt 15 Leerstände in der Gemünder sowie Schleidener Innenstadt erfolgreich reaktiviert werden konnten. Jene Ladenlokale, die bereits am Vorgängerprogramm partizipiert haben, sind gemäß der Förderbestimmungen von einer Teilnahme an der Förderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ ausgeschlossen.


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für interessierte Immobilieneigentümer:innen sowie interessierte Gründer:innen und Gewerbetreibende liegen vor:

  • Förderbereich: Gemünder Innenstadt (Straßenzüge: Am Plan, Dreiborner Straße, Marienplatz, Eifel-Ardennen-Platz)
  • Förderfähige Ladenfläche: Bis zu 300 m²
  • Unterstützungsdauer: Maximal 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2027
  • Mietreduktion: Der Vermieter reduziert die zuletzt erzielte Kaltmiete um 30 Prozent. Die Stadt Schleiden vermietet das Objekt mit einer bis zu 80-prozentigen Reduzierung an neue Nutzer weiter.
  • Ausschlusskriterium: Ladenlokale, die bereits mit einer Förderung aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ angemietet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Vorteile für Immobilieneigentümer

Immobilieneigentümer erhalten die Möglichkeit, neue Nutzungen für ihre leerstehenden oder vom Leerstand bedrohten Ladenlokale zu gewinnen und eine positive Entwicklung der Innenstadt Gemünd voranzutreiben.

Kontaktaufnahme für Immobilieneigentümer

Sie möchten Ihr leerstehendes oder vom Leerstand bedrohtes Ladenlokal in Gemünd einer neuen Nutzung zuführen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unser Online-Formular.


Vorteile für interessierte Mieter

Interessierte Mieter haben die Chance, ihre innovativen Geschäftsideen in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel und Kultur bei vergünstigten Startbedingungen umzusetzen.

Kontaktaufnahme für interessierte Mieter

Sie haben Interesse an der Eröffnung eines eigenen Geschäfts, Dienstleistungs- oder Gastronomiebetriebs und möchten Ihre Geschäftsidee in Gemünd umsetzen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unser Online-Formular.