Denkmalschutz
Förderung aus dem Denkmalprogramm
Um bei besonders hohen Mehrbelastungen Zuwendungen des Landes zu erhalten, muss bis zum 1. September eines Jahres der Antrag bei der Stadt als untere Denkmalbehörde eingereicht werden.
Die Stadt reicht den Antrag an die Bezirksregierung weiter. Zu Beginn des Folgejahres erhält der/die Antragsteller/in von dort Nachricht, ob die beantragte Maßnahme im Jahresprogramm berücksichtigt werden kann. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden. Der Bewilligungsbescheid wird in der Regel erst im Frühjahr des Jahres, dass auf Antragstellung folgt, erlassen.
Die Bezirksregierung kann weitere Hinweise zum Denkmalförderungsprogramm des Landes unter www.bezreg-koeln.nrw.de bzw. unter 0221 147-2237 oder -2227 oder Fax -2615 geben.