Grundstücksverkäufe Gemünd (Salzberg)


Die Stadt Schleiden beabsichtigt, die nachfolgend aufgeführten Parzellen im Ortsteil Gemünd-Salzberg als Bauland zu verkaufen:

Bauland A:

Das Bauland A hat eine Gesamtgröße von 598 m² und setzt sich aus den nachfolgenden Grundstücken zusammen:

Gemarkung Gemünd, Flur 32, Nr. 286, groß 107 m²
Gemarkung Gemünd, Flur 32, Nr. 378, groß 379 m²
Gemarkung Gemünd, Flur 32, Nr. 379, groß 112 m²

Der Kaufpreis beträgt pauschal 47.840,00 €. (= 80,00 €/m²).

Darüber hinaus befinden sich auf den Grundstücken Nr. 286 und Nr. 379 städtische Niederschlagswasser- und Schmutzwasseranlagen. Die Stadt Schleiden ist demnach berechtigt, diese Grundstücke für den Betrieb, die Unterhaltung und Änderung der auf dem Grundstück befindlichen Anlagen für die Dauer des Bestehens dieser Anlagen in Anspruch zu nehmen und die Grundstücke für diese Zwecke ungehindert betreten zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts kann einem Dritten überlassen werden. Tiefwurzelnde Bäume dürfen die Anlage nicht gefährden. Ein Überbauen der Anlagen ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Anlageneigentümers zulässig. Die Genehmigung muss schriftlich erfolgen. Die Herstellung einer Zufahrt ist erlaubt, sofern die Anlagen nicht gefährdet werden. Die Errichtung von ortsfesten Bauten (z.B. Garage, Carport etc.) über den Randbereich der Anlagen ist nicht zulässig. Aus diesem Grund wird im Grundbuch eine entsprechende Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Schleiden eingetragen. Der Wert der Dienstbarkeit beträgt 3.483,00 €.

Bauland B

Das Bauland B hat eine Gesamtgröße von 627 m² und setzt sich aus den nachfolgenden Grundstücken zusammen:

Gemarkung Gemünd, Flur 32, Nr. 92, groß 494 m²
Gemarkung Gemünd, Flur 32, Nr. 374, groß 133 m²

Der Kaufpreis beträgt pauschal 56.430,00 € (= 90,00 €/m²).

Allgemein

Der Richtwert für Bauland in diesem Bereich von Gemünd liegt bei 90,00 €/m².

Bauland A und B sind beitragsrechtlich voll erschlossen.

Die Kosten für die Erstellung des jeweiligen Kanalgrundstücksanschlusses sowie sonstiger Grundstücks- und Hausanschlüsse (z.B. Energieversorger, Telekommunikation) sind bei Herstellung kostenersatzpflichtig durch die Käufer.

Sämtliche Nebenkosten des Kaufvertrages gehen zu Lasten der Käufer.

Die Käufer verpflichten sich, das jeweilige Bauland A bzw. B innerhalb von drei Jahren, ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages mit einem Wohnhaus bezugsfertig zu bebauen.

Interessenten können bis zum 31.01.2025 ein schriftliches Kaufangebot beim Bürgermeister der Stadt Schleiden, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, abgeben.


Bewerbungen um ein städtisches Baugrundstück zur Eigennutzung sind nur unter Verwendung des Bewerbungsvordruckes der Stadt Schleiden möglich. Bei Kaufinteresse senden Sie bitte diesen Bewerbungsbogen ausgefüllt und unterschrieben an den Bürgermeister der Stadt Schleiden.

Ansprechpartner