Jagdverpachtung - Jagdrevier "Hohenfried"


Die Jagdnutzung des Eigenjagdbezirks der Stadt Schleiden – Jagdrevier „Hohenfried“ – Kreis Euskirchen, soll mit Wirkung vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2034 neu verpachtet werden. Die Neuverpachtung ist erforderlich, da der bisherige Jagdpächter kein Interesse an einer Weiterverpachtung besitzt.

Die Größe des Jagdbezirks beträgt ca. 174 ha, bejagbare Fläche ca. 140 ha, davon ca. 90 ha Wald.

Vorkommende Wildarten:
Niederwildrevier mit Schwarzwild als Wechselwild und Rotwild als gelegentlich vorkommendes Wechselwild.

Die Verpachtung erfolgt aufgrund schriftlicher Angebote freibleibend.

Die Pachtbedingungen können beim Bürgermeister, Zimmer 205, Blankenheimer Str. 2, 53937 Schleiden, schriftlich gegen eine Schutzgebühr von 15,00 Euro angefordert werden.

Auskunft erteilt Frau Scheidt, tel.: 02445 89-152

Die Angebote müssen mit dem Vermerk

„Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Hohenfried“


schriftlich bis zum 24.01.2025 an den Bürgermeister Ingo Pfennings, Blankenheimer Str. 2, 53937 Schleiden, gerichtet werden.

Ansprechpartner