Kurbeitrag
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat durch Erlass vom 10. Mai 1978 die Stadt Schleiden als Kneipp-Kurort anerkannt und ihr die Artbezeichnung „Staatlich anerkannter Kneipp-Kurort“ verliehen.
Aufgrund dessen erhebt die Stadt Schleiden für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil-, Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag. Der Kurbeitrag wird von den Kurbeitragspflichtigen dafür erhoben, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen in Anspruch zu nehmen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Kurbeitragspflicht
Der Kurbeitragspflicht unterliegt in der Stadt Schleiden jeder, der im Kurgebiet Unterkunft nimmt, ohne in ihm seinen Hauptwohnsitz zu haben, wer in den Stadtteilen Gemünd, Nierfeld und Wolfgarten außerhalb des Kurgebietes Unterkunft nimmt, sowie jeder, der in den dazu geschaffenen Einrichtungen zu Heil- und Kurzwecken betreut wird. Sowohl Touristen und Gäste, als auch Inhaber einer zweiten oder weiteren Wohnung im Kurgebiet, sind von der Kurbeitragspflicht betroffen.
Höhe des Kurbeitrages
Grundsätzlich beträgt der Kurbeitrag pro Gast und Tag 1 EUR. Für Inhaber einer zweiten oder weiteren Wohnung beträgt der Kurbeitrag pauschal pro Kalenderjahr 48 EUR.
Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Schleiden
Die Inhaber einer zweiten oder weiteren Wohnung im Kurgebiet erhalten am Anfang des Jahres einen Kurbeitragsbescheid. Urlauber und Touristen, welche in einem Hotel, einem Beherbergungsbetrieb oder in einer Ferienwohnung Unterkunft nehmen, entrichten den Kurbeitrag an den Beherbergungsbetrieb oder Vermieter der Ferienwohnung. Die Höhe des Kurbeitrages sowie die kurbeitragspflichtigen Personen werden anhand von Kurkartenblöcken erfasst und mittels dieser Erfassung mit der Stadt Schleiden abgerechnet.
Jeder Gast hat Anspruch darauf, dass ihm von dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb eine Kurkarte ausgestellt wird, mit welcher Vergünstigungen bei regionalen Betrieben in Anspruch genommen werden können. Nähere Informationen hierzu können den im Nationalparktor Gemünd bereitgestellten Flyern entnommen werden.
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift
Sofern Sie Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abbuchen lassen möchten, steht Ihnen nachfolgende Informationen und das entsprechende Formular zur Verfügung.
Informationen und Formular zum Download
Folgende Abgaben
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Abfallbeseitigungsgebühren
Kanalbenutzungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Hundesteuer
Gewerbesteuersind in vier gleichen Raten, und zwar jeweils zum
15. Februar
15. Mai
15. August
15. Novemberzu entrichten.
Ausnahmen
Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt unter 15 EUR. In diesem Falle ist die Grundsteuer am 15. August fällig.
Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt über 15 EUR aber unter 30 EUR. Der Betrag ist dann in zwei gleichen Raten jeweils zum 15. Februar und 15. August fällig.
Nach Ablauf einer Zahlungsfrist von einer Woche soll nach § 259 der Abgabenordnung die/der Abgabepflichtige gemahnt werden. Bei einer Mahnung sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Mahngebühren und ggfls. Säumniszuschläge festzusetzen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie uns ermächtigen, Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abzubuchen. Sofern Sie hiervon Gebrauch machen möchten, erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Nutzen Sie dazu den folgenden Vordruck.