Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben sind einmal pro Quartal an folgenden Terminen fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November.
Übersichtstabelle 2024
Bezeichnung | Hebesatz | Berechnungsgrundlage |
Grundsteuer A | 650 % | Grundsteuermessbetrag |
Grundsteuer B | 735 % | Grundsteuermessbetrag |
Gewerbesteuer | 490 % | Gewerbesteuermessbetrag |
Restmüll 60 Liter | 86,00 € | je Gefäß |
Restmüll 80 Liter | 103,00 € | je Gefäß |
Restmüll 120 Liter | 143,00 € | je Gefäß |
Restmüll 240 Liter | 245,00 € | je Gefäß |
Restmüll Großbehälter 1,1 cbm | 1.320,00 € | je Gefäß |
Biomüll 60 Liter | 55,00 € | je Gefäß |
Biomüll 120 Liter | 75,00 € | je Gefäß |
Biomüll 240 Liter | 115,00 € | je Gefäß |
Straßenreinigung (Winterdienst) | 1,50 € | je lfd. Meter Straßenfront |
Hundesteuer 1 Hund | 80,00 € | je Hund |
Hundesteuer 2 Hunde | 110,00 € | je Hund |
Hundesteuer 3 Hunde und mehr | 135,00 € | je Hund |
Hundesteuer "gefährlicher Hund" | 640,00 € | je Hund |
Grubenentleerung | 41,20 € | je cbm abgefahrener Grubeninhalt |
Schmutzwassergebühren | 5,32 € | je cbm Frischwasserbezug |
Niederschlagswassergebühren / private Grundstücke | 1,08 € | je qm abflusswirksame Fläche |
Niederschlagswassergebühren / öffentliche Straßenflächen | 1,10 € | je qm abflusswirksame Fläche |
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift
Sofern Sie Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abbuchen lassen möchten, steht Ihnen nachfolgende Informationen und das entsprechende Formular zur Verfügung.
Folgende Abgaben
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Abfallbeseitigungsgebühren
Kanalbenutzungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Hundesteuer
Gewerbesteuer
sind in vier gleichen Raten, und zwar jeweils zum
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
zu entrichten.
Ausnahmen
Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt unter 15 EUR. In diesem Falle ist die Grundsteuer am 15. August fällig.
Der Jahresbeitrag der Grundsteuer liegt über 15 EUR aber unter 30 EUR. Der Betrag ist dann in zwei gleichen Raten jeweils zum 15. Februar und 15. August fällig.
Nach Ablauf einer Zahlungsfrist von einer Woche soll nach § 259 der Abgabenordnung die/der Abgabepflichtige gemahnt werden. Bei einer Mahnung sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Mahngebühren und ggfls. Säumniszuschläge festzusetzen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie uns ermächtigen, Ihre Abgaben im Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abzubuchen. Sofern Sie hiervon Gebrauch machen möchten, erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Nutzen Sie dazu den folgenden Vordruck.