Benötigte Unterlagen
In jedem Fall werden von ledigen Personen jeweils folgende Unterlagen benötigt:
ein gültiges Ausweisdokument, eine Aufenthaltsbescheinigung (wird bei der Meldebehörde ausgestellt) sowie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Ausstellung erfolgt vom Standesamt des Geburtsorts).
Falls Sie bereits gemeinsame Kinder haben und diese minderjährig sind, so sollten Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunden bzw. die beglaubigten Abschriften aus den Geburtenregister mitbringen.
Allerdings richten sich Art und Umfang der vorzulegenden Unterlagen immer nach dem jeweiligen Einzelfall. Standardfälle gibt es dabei nicht, sondern Personenstand, Staatsangehörigkeit und andere Faktoren sind entscheidend.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, im Standesamt nachzufragen, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall beizubringen sind. Bei ausländischen Staatsangehörigen empfiehlt sich zunächst, aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen aus den Heimatstaaten der Eheschließenden, eine persönliche Vorsprache.
Alle fremdsprachigen Urkunden müssen mit einer Apostille oder einer Legalisation der betreffenden deutschen Auslandsvertretung versehen sein und im Original mit Übersetzung vorgelegt werden. Bei einer Vorlage vor den Justizverwaltungen ist ausschließlich eine durch einen bei den Justizverwaltungen ankerkannten Dolmetscher angefertigte Übersetzung erforderlich.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie, wenn Sie möchten, eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgeben. Zur Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Standesamt Schleiden unterrichtet Sie bei Ihrer Anmeldung zur Eheschließung ausführlich darüber.
Ebenso erhalten Sie Auskünfte über die Höhe der bei einer Eheschließung anfallenden Gebühren.
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