Wohngeld beantragen

Wohngeld

Wohngeld

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit der Kommunen Schleiden, Kall und Hellenthal wird seit Januar 2013 die Wohngeldleistung für diese drei Kommunen ausschließlich bei der Gemeinde Kall bearbeitet.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Nähere Wohngeld-Informationen finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Wohngeldrechner

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ( http://wohngeldrechner.nrw.de) ausrechnen lassen.

Weitergehende Informationen zum Wohngeld finden Sie auch in der entsprechenden Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Sie kann bezogen werden beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, BPA, 11044 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 2244-0, Fax +49 (0) 1888 272-1365 - Broschüre Wohngeld.

Ansprechpartner

Gemeinde Kall
Frau Claudia Kremer-Schmühl, Zimmer 46
Telefon 02441 888-73

Gemeinde Blankenheim
Frau Nora Frauenkron, Zimmer 50
Telefon 02441 888-28

Gemeinden Dahlem und Hellenthal
Frau Silke Kleinsimon, Zimmer 50
Telefon 02441 888-57

Gemeinde Nettersheim
Frau Claudia Schmitz, Zimmer 47
Telefon 02441 888-18

Stadt Schleiden
Frau Katja Piana, Zimmer 48
Telefon 02441 888-1