Beratung zur Vorsorge-Vollmacht
Durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder altersbedingt kann der Fall eintreten, dass jemand nicht mehr dazu in der Lage ist, seine oder ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dann muss jemand anderes Entscheidungen treffen etwa über Operationen, Anträge usw. Für diesen Fall kann man bereits jetzt selbstbestimmt mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung Vorsorge treffen.
Eine Vorsorge-Vollmacht kann man einer Person seines Vertrauens erteilen, um diese zu autorisieren, die eigenen Angelegenheiten zu erledigen, sollte man eines Tages nicht mehr dazu in der Lage sein. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn dieser Fall eingetreten ist. Somit würde vorgesorgt, d.h. sollte eine rechtliche Betreuung erforderlich werden, wird diese aufgrund des Vorliegens einer Vollmacht nicht eingerichtet. Liegt keine Vollmacht vor, müssen die Betreuungsgerichte im Kreis Euskirchen – die Amtsgerichte Schleiden und Euskirchen – dafür Sorge tragen, dass für die betroffene Person eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer bestellt wird.
Beratung im Rathaus Schleiden am 2. Donnerstag im Monat
Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde des Kreises Euskirchen bieten in den Kommunen des Kreises offene Sprechstunden an.
In Schleiden werden diese ab März 2025 am zweiten Donnerstag im Monat von 16:00 - 18:00 (Haupteingang, Erdgeschoss, Raum Nr. 007, neben dem Bürgerbüro) angeboten.
Dort haben Sie die Gelegenheit, eine Beratung zu erhalten, Vollmachten zu erstellen und beglaubigen zu lassen. Nach Vereinbarung führen wir gerne auch Hausbesuche durch. Bei Fragen oder für Terminvereinbarungen können Interessierte sich an Gabriele Böhmer wenden.
Info
Kreis Euskirchen
Gabriele Böhmer
Telefon 02251 15-672
gabriele.boehmer@kreis-euskirchen.de