Bunte Gruppe von hölzernen Menschenfiguren unterschiedlicher Farbe, darunter Rollstuhlfahrer.

Behindertenbeirat in der Stadt Schleiden

Behindertenbeirat


Seit Oktober 2021 ist der Behindertenbeirat aktiv. Einzelheiten können der „Satzung über die Bildung und Aufgaben des Behindertenbeirate“ entnommen werden.

Kurz gesagt, besteht der Beirat aus behinderten Menschen bzw. deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, sie haben Stimmrecht im Beirat. Ferner gehören dem Beirat beratende Mitglieder an (Ratsfraktionen und Einrichtungen wie z.B. Förderschule, VdK, Lebenshilfe u.a.).

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Stadtgebiet zu verbessern. Der Beirat hat die Aufgabe, den Stadtrat, die Ausschüsse und die Verwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen in Schleiden betreffen, durch Anregungen, Anträge, Empfehlungen oder Stellungnahmen zu beraten. Er trifft sich deshalb zweimal jährlich zum Austausch. Auf Initiative des Beirates wurden u.a. bauliche Barrieren z.B. am Friedhof Schleiden beseitigt, Arbeitgeberinformationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen initiiert, Einkaufswagen in Supermärkten für spezielle Belange angeschafft u.v.m.. Ferner finden in den Sitzungen regelmäßig Fachvorträge statt, die der gemeinsamen Information und Netzwerkbildung dienen.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich über das Rathaus an den Behindertenbeirat wenden oder auch selbst als Betroffene mitarbeiten. Wenn Sie an einer Mitgliedschaft im Behindertenbeirat Interesse haben und unter den Personenkreis des § 1 Abs. 3 der Satzung fallen bzw. nachhören möchten, ob eine Mitarbeit möglich ist, dann wenden Sie sich gerne an Frau Martina Moersch.

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