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Rasen mähen – gesetzliche Regelung

Rasen mähen – gesetzliche Regelung

Rasenmäher


Immer wieder kommt es zu Streit über mögliche Lärmbelästigung, wenn im Frühjahr die Gartensaison beginnt und viele im Sommer auf der Terrasse, auf dem Balkon oder im Garten Ruhe suchen.

Hierzu gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen, die den Einsatz von motor- und benzinbetriebenen Gartengeräten beschreiben. Grundsätzlich verboten ist der Einsatz von lärmenden Gartengeräten an Sonn- und Feiertagen. An Werktagen gelten nachfolgende Regelungen.