Gaststätten

Gaststätten

Gläser auf gedecktem Tisch


Wer ein Gaststättengewerbe (Schank- und Speisewirtschaft, Beherbergungsbetrieb) im Sinne des Gaststättengesetzes betreiben will, bedarf einer Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Pacht-/Mietvertrag
  • Auszug aus der Flurkarte, 2-fach
  • Grundriss/e
  • Abnahmebescheinigung zur Getränkeschankanlage
  • Gesundheitszeugnis
  • Verzichterklärung des Vorgängers
  • Gewerbeanmeldung

Erfahrungsgemäß benötigen sie ca. drei Wochen um alle benötigten Unterlagen zu beschaffen. Wird ein Gaststättengewerbe änderungsfrei übernommen, kann hierfür eine vorläufige Erlaubnis für drei Monate erteilt werden, wenn nicht alle Unterlagen bis zum geplanten Betriebsbeginn vorgelegt werden können.

Gebühren

für die vorläufige Erlaubnis: 30 bis 150 EUR
für die endgültige Erlaubnis: 220 bis 360 EUR
bei hohem Verwaltungsaufwand: Einzelfallberechnung