Dienstleistungen des Bürgerbüros

Bürgerbüro

Terminvereinbarungen im Bürgerbüro & Rathaus

Bürgerbüro

Die Mitarbeiter:innen des Bürgerbüros sind von montags bis freitags von 7:45 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr telefonisch unter 02445 89-400 erreichbar. Bitte vereinbaren Sie mögliche Termine über das Bürgerservice-Portal. Hier geht es direkt zur Online-Terminvereinbarung.

Übrige Verwaltung

Termine können mit der/dem Sachbearbeiter/in über die direkte Durchwahl vereinbart werden. Ein Mitarbeiterverzeichnis kann hier eingesehen werden: zum Mitarbeiterverzeichnis

Zentrale Sammelrufnummern

Bauamt 02445 89-440
Bürgerbüro 02445 89-400
Elternbeiträge 02445 89-431
Friedhofsverwaltung 02445 89-450
Ordnungsamt 02445 89-430
Schulangelegenheiten 02445 89-432
Stadtkasse 02445 89-420
Standesamt 02445 89-433
Steueramt 02445 89-410
Gesellschaft für Wirtschaft, Tourismus und Veranstaltungen mbH 02445 89-442

Telefonzentrale: 02445 89-0


Dienstleistungen des Bürgerbüros

Das Bürgerbüro im Rathaus bietet kompetenten Service und kurze Wege "hinter der Eingangstür gleich links". Das Bürgerbüro ist über den Haupteingang barrierefrei zu erreichen.

Für die Behandlung sensibler Daten stehen auf Wunsch zwei Diskretionsarbeitsplätze zur Verfügung.

  • Einbürgerungen

    Wenn Sie Ihre Einbürgerung beantragen möchten, müssen Sie hierzu im Bürgerbüro, Zimmer 006 persönlich vorsprechen. Bringen Sie Ihren Pass mit.

    Ihr Antrag wird an den

    Landrat des Kreises Euskirchen
    Jülicher Ring 32
    53879 Euskirchen

    weitergeleitet der ihn bearbeitet und über Ihre Einbürgerung entscheidet.

    Gebühren

    Erwachsene je Person: 255 EUR
    mit einzubürgende Kinder je Kind: 51 EUR
    Anträge für Kinder bis 16 Jahre: je Kind 51 EUR
    Anträge für Kinder über 16 Jahre: je Kind 255 EUR

  • Elektronische Lohnsteuerkarte und Erklärung über steuerliches Getrenntleben

    Informationen zur Elektronische Lohnsteuerkarte erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt#
    oder unter www.elster.de

  • eID-Karte | Karte zum elektronischen Identitätsnachweis

    Angehörigen von Mitgliedstaaaten der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein), die mindestens 16 Jahre alt und nicht gleichzeitig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, kann ab dem 01. Januar 2021 auf Antrag eine eID-Karte ausgestellt werden.

    Die eID-Karte dient dem elektronischen Identitätsnachweis gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen.  Sie dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

    Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich. Die antragstellende Person hat sich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich zu identifizieren.

    Gültigkeit

    Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.

    Benötigte Unterlagen

    • ein vom Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).


    Gebühren

    für die Ausstellung der eID-Karte 37,00 EUR

    Hinweise

    Die eID-Karten werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann.

    Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen.
    Ausführliche Informationen zur eID-Karte und ihrer Nutzungsmöglichkeiten befinden sich auf dem Informationsportal des Innenministeriums: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html

  • Fundsachen

    Wer eine Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm deren Aufenthaltsort unbekannt, so sind der Fund und die Umstände, welche er für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, beim Bürgerbüro der Stadt, Zimmer 006, anzuzeigen.

    Information

    Fundsachen, mit einem Wert unter 10 EUR sind nicht anzeigepflichtig.

    Vorsprache

    Eine persönliche Vorsprache ist im Bürgerbüro, Zimmer A0.006, erforderlich, da die Fundsachen dort verwahrt und eine Fundanzeige aufgenommen wird.

    Gebühren

    Sollte der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (sechs Monate nach Eingang der Fundanzeige) das Fundgut erwerben, werden nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land NRW folgende Gebühren erhoben:

    bis 25 EUR: gebührenfrei
    26 EUR - 150 EUR: 5 EUR
    151 EUR - 500 EUR: 10 EUR
    über 500 EUR: 15 EUR

  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

    Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

    Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben sich zum 01.01.2013 geändert. Zuständig für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist nun die Beitragsservicestelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln.

    Ob eine der Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzungen bei Ihnen erfüllt wird, können Sie über den nachfolgenden Link nachlesen und, sofern Sie eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllen, direkt über das Portal Ihren Antrag stellen.

Online-Dienstleistungen

Über die neue Bürgerservice-Plattform werden einige Dienstleistungen bereits online angeboten. Bitte vereinbaren Sie mögliche Termine ebenfalls online über das neue Portal. Hier geht es direkt zur Online-Terminvereinbarung.