Abfallwegweiser
Verpackungsmaterial, Kunststoff, Glas , Papier, Holzschutzmittel, Gartenabfall sind nur ein paar Beispiele aus dem großen Sortiment der Abfälle, die es zu entsorgen gilt. In welche Tonne kommen Windeln? Wie ist Styropor zu entsorgen? Gehören Glas- und Papiererzeugnisse, die den Grünen Punkt tragen, in die Gelbe Tonne? Fragen über Fragen.
Die nachfolgende Darstellung soll beim richtigen Umgang mit Abfällen helfen.
Gelbe Tonne
Beispiele: Konservendosen, Tiefkühlkostverpackungen, Joghurtbecher, Milch- und Saftkartons, Zahnpastatuben, Verpackungsstyropor (z. B. von Elektrogeräten), Shampooflaschen, Brötchentüten mit Sichtfenster
Bitte nicht einwerfen: Volle Verpackungen, Gläser, Kochtöpfe, alte Videokassetten, CDs
Der Besserwisser: Je besser die einzelne Verpackung getrennt wird, umso besser kann die Sortieranlage trennen. Beispiel: Lösen Sie den Aludeckel vollständig vom Joghurtbecher ab. Trennen Sie die Deckfolie der Wurst- oder Käseverpackung von der Kunststoffschale ab. Verpackungen dürfen „löffelrein“ entsorgt werden. Das Spülen von Verpackungsabfällen verschwendet Trinkwasser.
Blaue Tonne/Papierbündelsammlung
Beispiele: Kartons, Briefumschläge, Druckerpapiere, Notizzettel, Schulhefte, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Postkarten
Bitte nicht einwerfen: Tapeten, Fotos, Thermopapier (Kassenzettel, Fahrkarten), Selbstklebe-Zettel, verschmutztes oder fettiges Papier, Butterbrotpapier, Hygienepapiere wie Küchenrolle, Papierhandtücher, Taschentücher
Der Besserwisser: Kartons bitte soweit möglich nur zusammenfalten, nicht zerkleinern, da sie im Stück aussortiert werden. Zur Herstellung von Büro- und Druckpapieren sind diese ungeeignet. Sie gehen in die Verpackungspapierproduktion.
Altglascontainer
Über den Altglascontainer sind Flaschen, Konservengläser, Trinkgläser und sonstige Glasbehälter getrennt nach Farben zu entsorgen. Porzellan und Tonbehälter sind nicht über die Altglascontainer, sondern über die Graue Tonne zu entsorgen.
Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen darf Altglas nur werktags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr in die Altglascontainer eingeworfen werden.Braune Tonne/Komposthaufen
Beispiele: Speisereste (kein Fleisch, kein Fisch), verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung), Eierschalen, Obst- und Gemüseabfälle (auch von Südfrüchten), Kaffeefilter, Kaffee, Tee- und Teebeutel, verwelkte Blumen, Blumenerde, Unkraut, Rasenschnitt, Hecken- und Baumschnitt
Bitte nicht einwerfen: Plastik- oder „kompostierbare Biofolienbeutel“, Tierfäkalien, Glas, Stoff, Steine, Speiseöle, Staubsaugerbeutel, Zigarettenstummel, Fleisch, Fisch
Der Besserwisser zur Biotonne im Sommer: Wickeln Sie gegarte Speisereste in Zeitungspapier oder Küchenkrepp ein, um die Feuchtigkeit zu binden. Nasse Abfälle gut abtropfen lassen. Keine flüssigen Abfälle in die Biotonne geben. Stellen Sie die Biotonne, wenn möglich in den Schatten. Halten Sie den Deckel geschlossen. Eine regelmäßige Reinigung der Tonne wird empfohlen.
Graue Tonne
Beispiele: Fisch- und Fleischreste, Thermopapier, Fotos, verschmutztes Papier, Kleintierstreu, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Zigarettenstummel, abgekühlte Asche, Blumentöpfe und Blumendraht, kaputte Kleidung, Hygieneartikel (Binden, Windeln, Tampons, Watte), Spiegel, Porzellan, Steingut, Bleikristall, kaputte Trinkgläser, Kassetten, Videokassetten
Bitte nicht einwerfen: gefährliche Abfälle (Energiesparlampen, LEDs, Lacke, Putzmittel, Batterien, Elektrogeräte), Bau- und Abbruchabfälle
Der Besserwisser: Tontöpfe, Porzellan und Fensterglas können Sie auch am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich abgeben. Dieses wird dann recycelt. Elektrogeräte werden dort kostenlos angenommen und ebenfalls dem Recycling zugeführt.
Sperrmüllsammlung
In die Sperrmüllsammlung gehören grundsätzlich alle Gegenstände, die wegen Ihrer Sperrigkeit nicht in die Graue Tonne passen. Bettgestelle, Matrazen, Möbel, Teppiche, Waschmaschinen, Elektroherde,...
Sondermüll
Sondermüll ist Abfall, der gesondert entsorgt werden muß, weil er Giftstoffe enthält, die Mensch und Umwelt gefährden. Dieser ist über das Schadstoffmobil zu entsorgen. Altöl wird hingegen nicht angenommen, da jeder Händler, der Öl verkauft, gemäß § 5 b Abfallgesetz verpflichtet ist, die gleiche Menge an Altöl kostenlos entgegenzunehmen.
Batterien, Lack- und Farbreste, Holzschutzmittel, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Säuren, Leuchtstoffröhren,...
Sollten sich weitere Fragen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung ergeben, so wenden Sie sich an die Abfallberatung der Stadt Schleiden.