Bebauungsplan Nr. 83a Broich-Wintzener Straße


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83a Broich-Wintzener Straße beschlossen. Der Vorentwurf wurde in der gleichen Sitzung angenommen.

In der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 23.01.2025 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Zusätzlich wurde im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am 20.01.2025 eine Bürgerveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Broich durchgeführt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 83a Broich-Wintzener Straße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Polizeistation geschaffen werden.

Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 83a Broich-Wintzener Straße.


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Abs. 3 Satz 1 dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Bei der anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit außerhalb der Veröffentlichung im Internet handelt es sich bei der Stadt Schleiden um eine öffentliche Auslegung.

Innerhalb des Verfahrens sind die nachfolgend genannten Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Schutzgut Mensch und seine Gesundheit und Bevölkerung insgesamt: Emissionen, Immissionen, schall- und lichttechnische Untersuchung, Wohn- und Erholungsfunktion
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt: Artenschutz, Biotoptyp, Brutvogelkartierung, Gehölzbestand und Vegetationsstruktur, Ausgleich, lichttechnische Untersuchung
  • Schutzgut Boden: Bodentyp, Bodenwert, Schutzwürdigkeit, Erdbebenzone, geologische Untergrundklasse, Ver- und Entsiegelung
  • Schutzgut Fläche: Versiegelung/Flächenverlust, Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Schutzgut Wasser: Oberflächen- und Grundwasser, Gewässer, Hochwasser- und Überschwemmungsgebiet, Trinkwasserschutzgebiet, Versickerung
  • Entwässerung des Plangebiets
  • Schutzgut Klima und Luft: Landschaftsraum, Luftqualität, Luftbelastung und Luftschadstoffe, lokales Kleinklima, Niederschlag, Klimatop
  • Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima
  • Schutzgut Landschaft: Landschaftsbild, Landschaftsschutz, Landschaftserleben, Vorbelastungen, Erholungsfunktion
  • Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bestehende Leitungsverläufe und Leitungsrecht
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern: Lärmemissionen, Lichtemissionen, Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Schutzgebiete
  • Wechselwirkungen der einzelnen Belange des Umweltschutzes
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Auswirkungen
  • geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Ferner liefert der Umweltbericht insbesondere Aussagen zu Auswirkungen auf sämtliche Schutzgüter, anderweitigen Planungsmöglichkeiten und Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes.

Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 06.03.2025 wird der Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

21.03.2025 bis einschließlich 21.04.2025

im Internet auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden während des zuvor genannten Zeitraumes unter dem Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/ veröffentlicht. Des Weiteren sind diese Bekanntmachung sowie die zuvor genannten Unterlagen auch über das Landespartal NRW unter dem Link: https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Schleiden, 53937 Schleiden, Blankenheimer Str. 2, Zimmer A3.311, während den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während des vorgenannten Zeitraums haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Ziele und Zwecke der Planung können in den Planunterlagen eingesehen werden.

Folgende Unterlagen, Fachgutachten und nach Einschätzung der Stadt Schleiden wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen werden veröffentlicht und liegen zur Einsicht bereit:

  • Geltungsbereich
  • Planzeichnung mit Legende
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Schallgutachten
  • Verkehrsuntersuchung
  • Bodengutachten
  • Lichtimmissionsprognose
  • Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
  • Bekanntmachung §3II BauGB
  • Nach Einschätzung der Stadt Schleiden wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:

-Bezirksregierung Arnsberg: Abt. 6 ( Bergbau und Energie in NRW)
-e-regio GmbH & Co. KG – Sparte Gas
-e-regio GmbH & CO. KG - Sparte Strom (ehemals Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH)
-Kreis Euskirchen - Der Landrat
-Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Ville-Eifel / Hauptsitz Euskirchen
-Landesbetrieb Wald und Holz NRW - Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
-WVER - Wasserverband Eifel-Rur (Aufgabenbereich Liegenschaften)
-Person ID: 31510, Stellungnahme vom 27.01.2025

Die Übermittlung der Stellungnahmen soll gemäß §3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) elektronisch erfolgen, kann bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. 

Die Übermittlung der Stellungnahmen soll daher per E-Mail auf der Internetseite der Stadtver-waltung Schleiden über den zuvor genannten Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/ oder bevorzugt direkt per E-Mail an marius.larres@schleiden.de erfolgen. Es wird darum gebeten, bei Abgabe einer Stellungnahme die vollständige Adresse anzugeben, sodass eine Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB erfolgen kann.

Bei Bedarf können Stellungnahmen während des vorgenannten Zeitraums ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schleiden, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, Zimmer A3.311 vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Bedenken und Anregungen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 i.V.m. §3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB) unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schleiden oder ein von der Stadt Schleiden eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schleiden oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schleiden oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Schleiden ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 18.03. bis einschl. 21.04.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.