Bebauungsplan Nr. 115 Olef - Olefer Auel


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 Olef – Olefer Auel beschlossen. Der Entwurf wurde bereits gemäß Ratsbeschluss vom 04.05.2023 in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 115 Olef - Olefer Auel.


Mit dem Bebauungsplan Nr. 115 Olef – Olefer Auel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer benötigten Kindertagesstätte im Bereich des Ortsteils Olef, einer angrenzenden und beabsichtigten Nutzung als Spiel- und Gerätefläche der Kindertagesstätte, eines Kleinspielfeldes sowie einer davorliegenden Verkehrsfläche geschaffen werden.

Bei dem Bauleitplanverfahren handelte es sich um ein Parallelverfahren mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Zwischenzeitlich hat sich eine geänderte Erschließungsplanung der nördlichen Abfahrt des Wohngebietes „Olef Sittard“ ergeben, welche den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 115 Olef – Olefer Auel berührt. Aus diesem Grunde ist es nun erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 115 Olef – Olefer Auel im Bereich der Verkehrsflächen, der Wasserflächen (inkl. Wasserrandstreifen) sowie der Gemeinbedarfsfläche an diese neue Erschließungsplanung anzupassen. Die Ziele des Bebauungsplanes werden durch diese Anpassung nicht beeinträchtigt, jedoch erfordert die Anpassung durch die berührten Grundzüge der Planung eine erneute Offenlage. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 daher den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 Olef – Olefer Auel als Grundlage für eine erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden bzw. Einholung von Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Innerhalb des Verfahrens sind die nachfolgend genannten Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Schutzgut Mensch und seine Gesundheit und Bevölkerung insgesamt: Emissionen und Immissionen, Erholungsfunktion
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt: Vorkommen, Artenschutz, Vegetationsstruktur, Anpflanzungen, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Schutzgut Boden: Bodentyp, Schutzwürdigkeit, Erdbebenzone, geologische Untergrundklasse, Ver- und Entsiegelung, Altlasten, Ausgleich
  • Schutzgut Fläche: Ver- und Entsiegelung, Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Schutzgut Wasser: Oberflächen- und Grundwasser, Trinkwasser, Fließgewässer, Wasserschutzzonen
  • Entwässerung des Plangebiets: Einleitung
  • Schutzgut Klima und Luft: lokales Kleinklima, Luftqualität, Klimatop, Entwicklung, Klimaschutzmaßnahmen
  • Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima
  • Schutzgut Landschaft: Naturraum, Landschafts- und Ortsbild, Vorbelastungen und Gliederung, Schutzmaßnahmen
  • Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Bau- und Bodendenkmäler, Bahnanlage
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern: Schall, Niederschlags- und Abwasserbeseitigung, Licht, Verkehr
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Energiebedarf, Energiequellen, effiziente Nutzung von Energie
  • Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Schutzgebiete
  • Wechselwirkungen der einzelnen Belange des Umweltschutzes
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Auswirkungen
  • unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i des §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

Ferner liefert der Umweltbericht insbesondere Aussagen zu Auswirkungen auf sämtliche Schutzgüter, anderweitigen Planungsmöglichkeiten und Entwicklungsprognosen des Um-weltzustandes.

Bei der vorliegenden erneuten Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen verkürzt.

Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 14.12.2023 wird der überarbeitete Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach den Vorschriften des §4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

28.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025

im Internet auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden während des zuvor genannten Zeitraumes unter dem Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/ veröffentlicht. Des Weiteren sind diese Bekanntmachung sowie die zuvor genannten Unterlagen auch über das Landespartal NRW unter dem Link: https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de   einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Schleiden, 53937 Schleiden, Blankenheimer Str. 2, Zimmer A3.310, während den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während des vorgenannten Zeitraums haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme in Bezug auf die Änderung/Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB. Die Ziele und Zwecke der Planung können in den Planunterlagen eingesehen werden.

Die Übermittlung der Stellungnahmen soll gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) elektronisch erfolgen, kann bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. 

Die Übermittlung der Stellungnahmen soll daher per E-Mail auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden über den zuvor genannten Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/  oder bevorzugt direkt per E-Mail an helen.geschwind@schleiden.de erfolgen. Es wird darum gebeten, bei Abgabe einer Stellungnahme die vollständige Adresse anzugeben, sodass eine Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB erfolgen kann.

Bei Bedarf können Stellungnahmen während des vorgenannten Zeitraums ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schleiden, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, Zimmer A3.310 vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird diese öffentliche Auslegung eingeschränkt durchgeführt. Stellungnahmen können somit nur zu den geänderten oder ergänzten Planteilen während der o.g. Frist vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Bedenken und Anregungen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 i.V.m. §3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB) unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schleiden oder ein von der Stadt Schleiden eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schleiden oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schleiden oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Schleiden ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 25.03. bis einschl. 11.04.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.