2. Änderung zur Satzung der Stadt Schleiden über die zulässige Nutzung in der Innenstadt Gemünd vom 16.05.2024




Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 19.03. bis einschl. 02.04.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.