
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat jeweils vom 19.05.2023 bis einschließlich zum 20.06.2023 stattgefunden. Der erarbeitete Entwurf nach der frühzeitigen Beteiligung wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 16.05.2024 mit Begründung und Umweltbericht angenommen. Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein beabsichtigtes Repowering bei Altanlagen im bestehenden Windpark Schöneseiffen ermöglicht werden, sodass mit leistungsfähigeren und höheren Anlagen die Erzeugung regenerativer Energien im Rahmen der Energiewende vorangetrieben werden kann. Um dies zu ermöglichen, soll die bisher bestehende Höhenbegrenzung von 186m aufgehoben werden. Für die Umsetzung der Planungsabsichten ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Abs. 3 Satz 1 dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Bei der anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit außerhalb der Veröffentlichung im Internet handelt es sich bei der Stadt Schleiden um eine öffentliche Auslegung.
Innerhalb des Verfahrens sind die nachfolgend genannten Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Schutzgut Mensch und seine Gesundheit (und Bevölkerung insgesamt): Emissionen und Immissionen, optisch bedrängende Wirkung, Erholungsfunktion, Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie die biologische Vielfalt: Artenschutz und Kartierung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Raumnutzungsanalyse, Kartierung, Rotorhöhe und Kollisionswahrscheinlichkeit, Eingriff, Biotope, Ausgleich
- Schutzgut Geologie / Boden: Eingriff, Versiegelung
- Schutzgut Fläche: Versiegelung, Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen)
- Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasserschutzgebiet
- Schutzgut Klima / Luft: Lufthygiene, Klimabilanz
- Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima
- Schutzgut Landschaft: Landschafsbildanalyse, Landschaftsbildeinheit, Sichtbereiche und Sichträume, Vorbelastungen, Gesamthöhe, Höhenbegrenzung, Naturraum, Kompensationsbedarf
- Umweltschäden
- Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
- Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: kulturhistorische Objekte und Bauwerke, touristische Einrichtungen, Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen
- Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab-wässern: Lärmemissionen
- Nutzung erneuerbarer Energien: Schaffung regenerativer Energiequellen, Erhöhung der Stromerzeugung
- Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Naturpark, Landschafts-schutzgebiet, FFH-Schutzgebiet, Nationalpark, Vogelschutzgebiet
- Wechselwirkungen der einzelnen Belange des Umweltschutzes
- unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i des §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 16.05.2024 wird der Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
19.03.2025 bis einschließlich 21.04.2025
im Internet auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden während des zuvor genannten Zeitraumes unter dem Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/ veröffentlicht. Des Weiteren sind diese Bekanntmachung sowie die zuvor genannten Unterlagen auch über das Landespartal NRW unter dem Link: https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Schleiden, 53937 Schleiden, Blankenheimer Str. 2, Zimmer A3.311, während den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Während des vorgenannten Zeitraums haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Ziele und Zwecke der Planung können in den Planunterlagen eingesehen werden.
Folgende nach Einschätzung der Stadt Schleiden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
- Abo Wind AG
- Bezirksregierung Arnsberg: Abt. 6 - Bergbau und Energie in NRW
- Bezirksregierung Köln - Dez. 54 (Wasserwirtschaft - Obere Wasserbehörde, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz)
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) (Referat Infra I 3)
- Gemeinde Hellenthal
- Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb
- Kreis Euskirchen - Der Landrat
- Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Ville-Eifel / Hauptsitz
Euskirchen - Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Nationalparkforstamt Eifel
- Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
- LVR: Amt für Liegenschaften
- Wasserverband Oleftal
- WVER - Wasser-verband Eifel-Rur (Aufgaben-bereich Liegenschaften)
Folgende Unterlagen und Fachgutachten werden weiterhin veröffentlicht:
- Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
- Begründung zur Flächennutzungsplan-Teiländerung
- Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
- Umweltrelevante Angaben zum Standort
- Bedarf an Grund und Boden
- Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
- Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
- Abgrenzung des Untersuchungsraumes
- Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
- Immissionssituation
- Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
- Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
- Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
- Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
- Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
- Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
- Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
- Prüfung von Planungsalternativen
- Windpark Schöneseiffen“ Geplante Errichtung zweier Windenergieanlagen (Gemeinde Schleiden, Kreis Euskirchen, NRW) – Ergebnisbericht Groß- und Greifvogelkartierung 2022
- Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden (Repowering des Windparks „Schöneseiffen“ mit 2 Anlagen) Im Landkreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Die Übermittlung der Stellungnahmen soll gemäß §3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) elektronisch erfolgen, kann bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Die Übermittlung der Stellungnahmen soll daher per E-Mail auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden über folgenden Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/ oder bevorzugt direkt per E-Mail an marius.larres@schleiden.de erfolgen. Es wird darum gebeten, bei Abgabe einer Stellungnahme die vollständige Adresse anzugeben, sodass eine Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB erfolgen kann.
Bei Bedarf können Stellungnahmen während des vorgenannten Zeitraums ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schleiden, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, Zimmer A3.311 vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Bedenken und Anregungen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 i.V.m. §3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB) unberücksichtigt bleiben.
Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schleiden oder ein von der Stadt Schleiden eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schleiden oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schleiden oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Schleiden ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 14.03. bis einschl. 21.04.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.