Die 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Wohngeld, Asylwesen, Rentenberatung, Spielplatzkontrolle und Fachkraft für Arbeitssicherheit“ zwischen den Gemeinden Kall und Hellenthal sowie der Stadt Schleiden wurde durch den Kreis Euskirchen am 18.12.2024 genehmigt und öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung in den Lokalausgaben der Kölnischen Rundschau und des Kölner Stadt-Anzeigers erfolgte am 20.12.2024.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 07.01. bis einschl. 21.01.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.