Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Gemünd-Wingertchen beschlossen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Gemünd-Wingertchen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nachfolgenutzung eines von der Flut zerstörten Kita-Gebäudes als zukünftige Vereinsstätte für einen Karnevalsverein gemäß der Gesamtkonzeption Kindertagesstätten geschaffen werden.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), mache ich den vom gefassten Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt. Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Gemünd-Wingertchen wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der vorstehende Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Gemünd-Wingertchen mit dem Beschluss des vom 12.12.2024 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Gemünd-Wingertchen ist ordnungsgemäß zustande gekommen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweise
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schleiden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 17.01. bis einschl. 31.01.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.