Für die Stadt Schleiden werden gemäß § 8 Absätze 1 und 3 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 7 der Bundeswahlordnung fünf Briefwahlvorstände gebildet.
Die Briefwahlvorstände treten am 23. Februar 2025 um 15.00 Uhr im Zimmer A1.107, Zimmer A2.219, im Ratssaal A1.101 (2 Briefwahlvorstände) und im Vorraum zum Ratssaal B1.128 des Rathauses in Schleiden, Blankenheimer Straße 2, zusammen.
Der Zugang zu den Zimmern A1.107 und A2.219 über Haupteingang ist barrierefrei. Der Zugang zum Ratssaal und dem Vorraum zum Ratssaal ist nicht barrierefrei.
Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich.
Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt ab 18.00 Uhr.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 14.02. bis einschl. 23.02.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.