Grünabfallsammlung


Zur Abfuhr ist es notwendig, dass dem Entsorgungsunternehmen eine Anmeldung spätestens fünf Werktage vor dem im Abfuhrkalender angegebenen Abfuhrtermin vorliegt. Die Anmeldung kann bequem online unter www.schoenmackers.de/rund-um-service/sperrgutanmeldung/ erfolgen.

Ast- und Strauchwerk sind zu bündeln. Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m nicht überschreiten. Zum Bündeln darf ausschließlich nur verrottbare Kordel verwendet werden, keinesfalls Draht, Kunststoff oder Nylonschnur. Astwerk und Baumwurzeln dürfen nicht dicker als 10 cm im Durchmesser sein. Kleinere Mengen Grünabfälle sind in kompostierbaren Papiersäcken oder Kartons zu verpacken, keinesfalls in Jutesäcken. Die Grünabfälle müssen am Tag der Abholung ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt sein.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass beim Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Mechernich-Strempt für einen Preis von 40,00 €/t Strauch- und Astwerk aus dem Kreisgebiet von Euskirchen (sortenrein, ohne Erdanhaftungen und/oder Beimengungen von Weichorganik wie z.B. Laub, Grasschnitt, krautiges Material) angenommen wird.

Die Entsorgungskosten für kompostierbare Grünabfälle ohne Erdanhaftungen < 10 cm Durchmesser und/oder < 2,50 m Länge belaufen sich auf 90,00 €/t.

Kompostierbare Grünabfälle, die Mehraufwand verursachen (z.B. durch hohe Anteile an Gras- oder Strohabfällen -keine Ballen- oder Wurzelstöcken sowie Grünabfällen mit einem Durchmesser > 10 cm oder einer Länge > 2,50 m) werden zum Satzungspreis angenommen. Dieser liegt zurzeit bei 98,00 €/t.

Für Kleinmengen (Gewicht unter 200 kg) wird ein Pauschale von 5,00 € je Anlieferung erhoben.

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