Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (WehrRÄndG 2011)


Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 01.07.2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen – außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles – ausgesetzt. An die Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden.

Gemäß § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden:

1. Familienname,

2. Vornamen,

3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn ihr gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen wird.  

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schleiden, Bürgerbüro,
Zimmer A0 006, Blankenheimer Str. 2, 53937 Schleiden einzureichen.

Für den Jahrgang 2008 ist die regelmäßige Übermittlung im März 2025 vorgesehen.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 08.10.2024 bis einschl. 31.03.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.