Nutzung der Deutschlandflagge


Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge (Adler mit unten abgerundetem Schild) dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden.

Bundesdienstflagge

Bundesdienstflagge – private Nutzung nicht erlaubt!




Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind, wie z.B. die Verwendung der Bundesflagge mit Bundeswappen (Adler mit unten spitz zulaufendem Wappen).

Bundeswappen

Beispiel für Bundeswappen – private Nutzung nicht erlaubt!




Einzig die Verwendung der Bundesflagge (Schwarz/Rot/Gold - ohne Adler) steht jedem Bürger und jeder Bürgerin frei.

Bundesflagge

Bundesflagge – private Nutzung erlaubt!



Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aller Art, den Bundesadler, Bundeswappen, Bundesdienstflagge etc. betreffend, ist das Bundesverwaltungsamt -SG Hoheitszeichen des Bundes- gem. 124 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zuständig.