Ein Zuschuss zur Heckenpflege kann ab sofort über die Stadt Schleiden beim Naturpark Nordeifel beantragt werden. Nach den vom Naturpark Nordeifel e.V. festgelegten Förderrichtlinien wird ein Heckenpflegezuschuss gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Förderhöhe der Flurhecken richtet sich nach dem Pflegeziel, wobei vom Naturpark Nordeifel vier Pflegeziele vorgegeben werden:
Pflegeziel 1 (Monschauer Hecke) fasst alle Flurhecken zusammen, deren Heckenbasis zwischen 0,80 m bis 1,50 m hoch ist und bei denen in regelmäßigen Abständen Durchwachser (mindestens sechs Durchwachser je 100 m Heckenlänge) vorhanden sind. Hierbei gilt zu beachten, dass nach durchgeführter Pflege rund 1/3 des Baumes (Durchwachser) als Krone erhalten bleibt. Die Förderungshöhe beträgt bis 1,53 Euro je Meter gepflegter Hecke.
Pflegeziel 2 beinhaltet alle Flurhecken, die nach durchgeführter Pflege über 1,60 m hoch sind. Alle 4 - 8 Jahre sollten diese Hecken auf eine Höhe von 1,60 m zurückgeschnitten werden. Die Förderungshöhe beträgt bis 1,53 Euro je Meter gepflegter Hecke.
Mit Pflegeziel 3 wird das "Auf den Stock setzen" von Buschreihen bezeichnet. Zur Verjüngung kann dies im Abstand von 10 - 20 Jahren sinnvoll sein. Ein "Auf den Stock setzen" sollte nur abschnittsweise erfolgen und bedarf immer der vorherigen Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde.
Pflegeziel 4 beinhaltet alle Flurhecken (ohne Durchwachser), die nach durchgeführter Pflege eine Höhe von 1,00 m bis 1,60 m aufweisen. Die Förderungshöhe beträgt bis 0,77 Euro je Meter gepflegter Hecke.
Hecken werden in einem Rhythmus von vier Jahren gefördert. Alle Hecken, die 2020 bzw. zuvor gefördert wurden, sowie Hecken, die noch gar keine Förderung erhalten haben, können in diesem Jahr zur Heckenpflege angemeldet werden.
Die Pflege von Hausschutzhecken sowie Hecken in bebauten Ortslagen wird nicht mehr gefördert.
Vorgehensweise: Der Heckenpflegeantrag für die Pflegesaison 2024/2025 wird ab sofort bis zum 28. Februar 2025 von der Stadt Schleiden entgegengenommen. Die Pflegearbeiten können vom 01. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 durchgeführt werden.
Nach anschließender Überprüfung der Pflegearbeiten werden die Fördermittel im September 2025 vom Naturpark Nordeifel ausgezahlt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 18.07. bis einschl. 28.02.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.