Bebauungsplan Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich, 1. Änderung; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich, 1. Änderung beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich, 1. Änderung einschließlich dessen Begründung wurde in der gleichen Stadtratssitzung vom 27.06.2024 angenommen. Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich II.


Mit dem Bebauungsplanes Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich, 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung und den Ausbau des südlichen Betriebsgeländes eines Sägewerks geschaffen werden, welches im Gewerbegebiet vor Harperscheid angesiedelt ist. Die Planung auf dem bestehenden Betriebsgelände steht im Zusammenhang mit einer geplanten östlichen Erweiterung des Gewerbegebietes. Der Bebauungsplan Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich, 1. Änderung soll daher gemeinsam mit den beiden Bauleitplanverfahren „19. Änderung des Flächennutzungsplanes“ sowie „Bebauungsplan Nr. 116 Harperscheid – Heinenheck“ aufgestellt werden.

Mit dem Bebauungsplanes Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich, 1. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung und den Ausbau des südlichen Betriebsgeländes eines Sägewerks geschaffen werden, welches im Gewerbegebiet vor Harperscheid angesiedelt ist. Die Planung auf dem bestehenden Betriebsgelände steht im Zusammenhang mit einer geplanten östlichen Erweiterung des Gewerbegebietes. Der Bebauungsplan Nr. 81 Harperscheid – Gratzbroich, 1. Änderung soll daher gemeinsam mit den beiden Bauleitplanverfahren „19. Änderung des Flächennutzungsplanes“ sowie „Bebauungsplan Nr. 116 Harperscheid – Heinenheck“ aufgestellt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 S.1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 27.06.2024 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 S.1 BauGB hiermit durchgeführt.

Der Vorentwurf mit der Begründung wird in der Zeit vom

12.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024

auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden unter dem Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/   veröffentlicht. Des Weiteren sind diese ortsübliche Bekanntmachung sowie die zuvor genannten Unterlagen auch über das Landespartal NRW unter dem Link: https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de   einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Vorentwurf mit der Begründung im oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Schleiden, 53937 Schleiden, Blankenheimer Str. 2, Zimmer A3.311, während den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während des vorgenannten Zeitraums haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Ziele und Zwecke der Planung können in den Planunterlagen eingesehen werden.

Die Übermittlung der Stellungnahmen kann per E-Mail auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden über den zuvor genannten Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/  oder bevorzugt direkt per E-Mail an marius.larres@schleiden.de erfolgen. Die vollständige Adresse ist anzugeben.

Bei Bedarf können Stellungnahmen während des vorgenannten Zeitraums ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schleiden, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, Zimmer A3.311 vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schleiden oder ein von der Stadt Schleiden eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schleiden oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schleiden oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Schleiden ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 05.07. bis einschl. 12.08.2024 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.