19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden; hier: Veröffentlichung im Internet und Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat jeweils vom 05.03.2024 bis einschließlich zum 05.04.2024 stattgefunden. 

Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.

Geltungsbereich 19. Änderung des Flächennuntzungsplanes.


Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine betriebsbezogene Erweiterung einer gewerblichen Baufläche vor Harperscheid geschaffen werden, innerhalb welcher ein Sägewerk mit Erweiterungswunsch angesiedelt ist. Hierfür wird beabsichtigt, eine Fläche für die Landwirtschaft zukünftig als gewerbliche Baufläche darzustellen. Des Weiteren sollen im Geltungsbereich Flächen für die Abwasserbeseitigung dargestellt werden. Die reine Erweiterung der gewerblichen Baufläche beträgt ca. 6 ha. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 116 Harperscheid – Heinenheck. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Abs. 3 Satz 1 dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Bei der anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit außerhalb der Veröffentlichung im Internet handelt es sich bei der Stadt Schleiden um eine öffentliche Auslegung.

Innerhalb des Verfahrens sind die nachfolgend genannten Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:  

  • Schutzgut Mensch und seine Gesundheit: Emissionen, Wohn- und Erholungsfunktion
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt: Artenschutz, Vegetationsstruktur
  • Schutzgut Boden: Bodentyp, Schutzwürdigkeit, Erdbebenzone, geologische Untergrundklasse, Ver- und Entsiegelung, Altlasten, Bergbau
  • Schutzgut Fläche: Versiegelung, Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Schutzgut Wasser: Oberflächen- und Grundwasser
  • Entwässerung des Plangebiets
  • Schutzgut Klima und Luft: lokales Kleinklima, Luftqualität
  • Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima
  • Schutzgut Landschaft: Landschaftsbild, Landschaftserleben, Vorbelastungen
  • Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Kulturlandschaftsbereiche, Baudenkmäler, Bodendenkmalpflege
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern: Lärmemissionen, Niederschlagswasserbeseitigung
  • Nutzung erneuerbarer Energien: effiziente Nutzung von Energie
  • Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Schutzgebiete
  • Wechselwirkungen der einzelnen Belange des Umweltschutzes
  • Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Auswirkungen


Ferner liefert der Umweltbericht insbesondere Aussagen zu Auswirkungen auf sämliche Schutzgüter, anderweitigen Planungsmöglichkeiten und Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes.

Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 27.06.2024 wird der Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

12.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024

im Internet auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schleiden während des zuvor genannten Zeitraumes unter dem Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/ veröffentlicht. Des Weiteren sind diese Bekanntmachung sowie die zuvor genannten Unterlagen auch über das Landespartal NRW unter dem Link: https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de   einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Schleiden, 53937 Schleiden, Blankenheimer Str. 2, Zimmer A3.311, während den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während des vorgenannten Zeitraums haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Ziele und Zwecke der Planung können in den Planunterlagen eingesehen werden.

Die Übermittlung der Stellungnahmen soll gemäß §3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) elektronisch erfolgen, kann bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. 

Die Übermittlung der Stellungnahmen soll daher per E-Mail auf der Internetseite der Stadtver-waltung Schleiden über den zuvor genannten Link: https://www.schleiden.de/rathaus/planen-bauen/stadtentwicklung-bauen/bauleitplanung/aktuelle-buergerbeteiligungen/ oder bevorzugt direkt per E-Mail an marius.larres@schleiden.de erfolgen. Es wird darum gebeten, bei Abgabe einer Stellungnahme die vollständige Adresse anzugeben, sodass eine Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB erfolgen kann.

Bei Bedarf können Stellungnahmen während des vorgenannten Zeitraums ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schleiden, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, Zimmer A3.311 vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Bedenken und Anregungen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 5 i.V.m. §3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB) unberücksichtigt bleiben.

Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Schleiden oder ein von der Stadt Schleiden eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Schleiden oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Schleiden oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Schleiden ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 05.07. bis einschl. 12.08.2024 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.