Bebauungsplan Nr. 83a Broich-Wintzener Straße; hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83a Broich-Wintzener Straße beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 83a Broich-Wintzener Straße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Polizeistation geschaffen werden. Die dafür notwendige 20. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich aktuell ebenfalls noch in der Aufstellung.

Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) mache ich den vom Stadtrat gefassten Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt. Der betroffene Bereich ist der mitveröffentlichten Übersichtskarte zu entnehmen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 83a Broich-Wintzener Straße.


Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der vorstehenden Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 83a Broich-Wintzener Straße mit dem Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2024 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83a Broich-Wintzener Straße ist ordnungsgemäß zustande gekommen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige öffentliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schleiden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Aushang dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 18.12. bis einschl. 23.01.2025 an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Schleiden erfolgt. Der Bekanntmachungstext kann nachrichtlich dem o.a. Text, bzw. Downloadlink (sofern vorhanden) entnommen werden.