Stiften & Spenden
Unterstützen auch Sie die Bürgerstiftung Schleiden als Spender oder Stifter, sodass der Weg für eine aktive, finanzstarke Stiftung in unserer Stadt geebnet ist, die nachhaltig das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt verbessern wird. Jede auch noch so kleine Geldspende ist willkommen und wird zum Gelingen vieler Projekte beitragen.
Spende
Spenden kommen sofort in voller Höhe dem Haushalt der Bürgerstiftung Schleiden zu Gute, d.h., sie werden unmittelbar und zeitnah für die Stiftungszwecke bzw. für die Realisierung von Projekten eingesetzt. Bei Ihrer Spende können Sie festlegen, ob diese für einen bestimmten Stiftungszweck (Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Sport) oder ein bestimmtes Projekt verwendet werden soll. Erfolgt hier keine Angabe, entscheidet das der Stiftungsvorstand bzw. das Kuratorium über den Verwendungszweck.
Zustiftung
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Kapital der Bürgerstiftung Schleiden und ermöglichen dadurch die dauerhafte Finanzierung von gemeinnützigen Projekten in unserer Stadt. Das Stiftungsvermögen bleibt dabei immer unangetastet, nur die Erträge (z.B. Zinserträge, Mieten) werden genau wie die Spenden für die Realisierung von Projekten verwendet. Eine Zustiftung ist ab einem Betrag von 1.000,- € möglich.
Letztwillige Verfügung
Sie können die Bürgerstiftung Schleiden durch Testament, Vermächtnis oder Auflage begünstigen und dabei genau festlegen, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll. Da eine Zuwendung von Todes wegen gut vorbereitet sein will, wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der Bürgerstiftung Schleiden aufzunehmen, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.
Steuern
Sämtliche Spenden und Zuwendungen sind steuerlich absetzbar, wobei für (Zu-)Stiftungen zusätzliche Freibeträge gelten. Sie erhalten auf Wunsch gerne eine entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Weitere Informationen zu den Steuervergünstigungen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.